Frage von Michelle: Frage zum aktuellen Mietrecht bezüglich Auszugsrenovierung?
Auszugsrenovierung:
Mein Mietvertrag besteht aus einem Formular, dass man sich in jedem guten Kaufhaus kaufen kann.
Bezüglich der Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen wurde gar nichts vereinbart.
Muss ich dann die Wohnung beim Auszug renovieren oder kann ich sie besenrein verlassen ?????
Ich glaube, ich hab irgendwo mal gelesen, dass besenrein völlig ausreichend ist, wenn im Vertrag nix vereinbart wurde.
Wer weiss mehr darüber ?????
DANKE !!!
Im “Wohnungs-Einheitsmietvertrag” wurde der Punkt mit den Schönheitsreparaturen weder angekreuzt noch gibt es dazu weitere Vereinbarungen.
Beim Punkt “Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit” steht nur, dass der Mieter die Wohnung in sauberem Zustand dem Vermieter übergeben muss.
Keine Klauseln über Fristen oder Zeiträume oder ähnliches !
Beste Antwort:
Answer by Mutter Schagalla
So lange nichts anderes vereinbart ist, kann man die Wohnung im Zustand hinterlassen, wie man sie vorgefunden hat. (besenrein)
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

26. Januar 2012 um 02:46
Du musst die Wohnung in dem Zustand übergeben,wie du
sie bekommen hast,Ina S.
26. Januar 2012 um 03:19
Ich bin so ein bisschen skeptisch dass im Vertrag nichts vereinbart ist.Hatte selber mal Miethäuser in Berlin.Meistens haben die Mieter in den letzten 1-3 Monaten keine Miete mehr bezahlt und damit war die Kaution aufgebraucht.Die Gerichte haben ( wenn ich überhaupt geklagt habe ) meist den Mietern recht gegeben.
26. Januar 2012 um 03:30
Wenn das so zutrifft, kannst Du die Wohnung ohne zu renovieren verlassen. Aber so ein Formular ist mir nicht bekannt. Bei den meisten Formularen steht davon etwas im Vertrag. Lies mal genau nach.
26. Januar 2012 um 04:13
Besenrein und Aufwiedersehen-Knallige Farben an den Wänden, sollten welche vorhanden sein,die du gepinselt haben soltest-vorher abändern-oder mit evtl.Nachmieter die Übernahme dessen Vereinbaren etc.